Versäumte Termine

  • Versäumte oder nicht rechtzeitig abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt.
  • Als Rechtzeitig abgesagte Termine gelten Termine, die mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden.

Zahlungsverzug und Folgen

  1. Wird die Rechnung bei Fälligkeit nicht bezahlt, wird der Kostenträger auf seine Kosten schriftlich aufgefordert, binnen 10 Tagen, vom Versand der Mahnung an gerechnet, Zahlung zu leisten.
  2. Die durch das Mahnverfahren zusätzlich verursachten Bearbeitungskosten werden im Umfang von 15.- CHF dem Kostenträger auferlegt.
  3. Bei Zahlungsverzug werden die Verzugszinsen mit 5% ab Rechnungsdatum berechnet.
  4. Zusätzlich zu den vom Betreibungsamt direkt erhobenen Betreibungskosten werden dem Kostenträger Bearbeitungskosten im Umfang von 100.- CHF für die Einleitung des Betreibungsverfahrens auferlegt.